Allgemeine Geschäftsbedingungen als Auftragsnehmer / als Verkäufer
1. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen der Firma Artist MesseService und -Bau GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Uwe Friebe (nachfolgend Artist MesseService) ausschließliche Gültigkeit.
(2) Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere des Auftraggebers, wird ausdrücklich widersprochen, und zwar insbesondere auch für den Fall, dass diese der Artist MesseService in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Artist MesseService; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang
(1) Die in unseren Angeboten genannten Preise sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich.
(2) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben, etc. enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen sind unabhängig davon, ob sie vom Auftraggeber verwendet werden oder nicht, zu honorieren.
(4) Nutzt der Auftraggeber einem von Artist MesseService entworfenen Messestand mehrfach und wird Artist MesseService nicht mit dem Auf- und Abbau beauftragt, so werden die weiteren Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung übertragen.
(5) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Artist MesseService nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an Artist MesseService zurückzugeben.
(6) Bei Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen Absatz 4 ist Artist MesseService berechtigt, von diesem Schadensersatz in Höhe von 40 % der Auftragssumme zu verlangen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
(2) Sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, sind Rechnungen wie folgt zu bezahlen: 50 % bei Auftragserteilung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Messebeginn, 50 % bei Fertigstellung. Skonto oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.
(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir ohne vorherige Ankündigung berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen auszuüben oder weitere, bisher nicht vereinbarte Vorauszahlungen zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn beim Auftraggeber aufgrund einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet erscheint. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Scheck des Auftraggebers nicht eingelöst wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn betrieben werden, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahren beantragt wird. In all diesen Fällen sind wir auch berechtigt, Bauleistungen wieder abzubauen und dem Auftraggeber nicht zur Verfügung zu stellen. Vereinbarte (Fix-) Termine verlängern sich um den Zeitraum des Zahlungsverzugs und der damit verbundenen Unterbrechung der Fortführung der Arbeiten.
4. Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche gelieferten Gegenstände bleiben im Eigentum von Artist MesseService, bis der Auftraggeber sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung in vollem Umfang erfüllt hat.
(2) Im Fall der Veräußerung, Verbindung oder Verarbeitung eines Gegenstands, auf den sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, setzt sich dieser an der dem Auftraggeber daraus resultierenden Entgeltforderung sowie etwaigen Rückgabe- oder Herausgabeansprüchen fort.
5. Erbringung von Leistungen bzw. Lieferung
(1) Die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen erfolgt gemäß Vereinbarung, jedoch in der Regel bis spätestens 18.00 Uhr am Tage vor Eröffnung der Messe. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen der Ausführung, verlieren vereinbarte Liefertermine ihre Gültigkeit. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgerecht vornimmt oder vereinbarte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leistet.
(2) Wir behalten uns vor, kleine Restarbeiten bis zur Eröffnung der Messe bzw. Ausstellung auszuführen, soweit dadurch die Inbetriebnahme des Standes durch den Auftraggeber nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Verzögert sich die Fertigstellung aufgrund von Ereignissen, die Artist MesseService nicht zu vertreten hat, so ist dieser berechtigt, wahlweise vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen und die daraus entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
(4) Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, den genannten Unterlagen, die technisch bedingt sind, oder aus sonstigen Gründen notwendig werden, sind zulässig, soweit sie mit keinen Qualitätseinbußen verbunden sind, bzw. die Funktionstauglichkeiten nicht beeinträchtigen. Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers nach Auftragserteilung werden berechnet.
6. Abnahme, Rügepflicht
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 18.00 Uhr am Tage vor Eröffnung der Messe. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
(2) Die Gesamtleistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber zum Abnahmetermin nicht erscheint oder die Leistung ganz oder teilweise in Benutzung nimmt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollzähligkeit und evtl. Mängel zu überprüfen. Kleine Unterschiede in den Farbtönen von Drucksachen, Folien, Oberflächen und Belägen gelten nicht als Fehler. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Unterschiede innerhalb einer Lieferung auftreten.
(4) Jegliche Beanstandungen sind Artist MesseService unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).
7. Gewährleistung, Haftung
(1) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(2) Weitergehende Ansprüche aufgrund von Mängeln oder sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
8. Versicherung von vermieteten Gegenständen
(1) Falls keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, sind dem Auftraggeber mietweise überlassene Gegenstände von ihm ab 18.00 Uhr des Tages vor Messebeginn bis 07.00 Uhr am Tag nach Messeende im Rahmen einer Ausstellungsversicherung zu versichern.
(2) Der Auftraggeber übernimmt mit Auftragserteilung die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für die ihm mietweise überlassenen Gegenstände über den oben genannten Zeitraum. Der Auftraggeber haftet für den Verlust der Mietgegenstände und für Schäden, die von ihm oder Dritten in diesem Zeitraum daran verursacht worden sind.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber darf gegen Forderungen von Artist MesseService nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Paderborn. In Abhängigkeit vom Auftrag kann für die Erbringung von Leistungen auch ein abweichender Erfüllungsort vereinbart werden.
(2) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Regelungslücke gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.